3. Gesundheitspolitik
Damit Sachsen Heimat bleibt
3.1 Ärztliche Versorgung und Rettungsdienst
3.1.1 Sicherung der regionalen ärztlichen Versorgung
Eine umfassende und zeitnahe medizinische Versorgung zählt zu den Grunderwartungen der Menschen in Deutschland. Deren Gewährleistung wird durch Investitionsstaus, überbordende Bürokratie und ein unzulängliches Abrechnungssystem gefährdet. Wir setzen uns dafür ein, dass sich alle Beteiligten wieder umfänglich ihren originären Aufgaben bei der Pflege und Behandlung der Patienten widmen können. Im Mittelpunkt müssen die Bedürfnisse der Patienten stehen – nicht die Interessen großer Pharmakonzerne. Die AfD betrachtet die freiberufliche Tätigkeit von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern als Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung. Wir werden jedoch im Bedarfsfall, insbesondere in strukturschwachen Gebieten, alternative Behandlungsstrukturen stärken und in der Fläche etablieren. Dies können zum Beispiel lokale Gesundheitszentren wie kommunale medizinische Versorgungszentren (MVZ) bzw. moderne Formen der Polikliniken mit angestellten Ärzten sein. Ausgeschlossen sind dabei von versorgungsfremden Investoren betriebene MVZs. Zur Besetzung offener Landarztpraxen werden wir zudem die Rahmenbedingungen finanziell und infrastrukturell verbessern. Um Ärzte zu entlasten, besonders in strukturschwachen Gebieten, fördern wir den Einsatz von Praxisassistenten und Gemeindeschwestern. Auch der Einsatz mobiler Praxen wird von uns unterstützt. Die AfD hält die Aufhebung der Budgetierung von Arztpraxen als Maßnahme gegen
Versorgungsengpässe für unerlässlich. Die Effizienz der ärztlichen Arbeitszeit muss dringend durch den Abbau von Bürokratie gesteigert werden. Ärzte aus anderen Ländern sind in Sachsen willkommen. Zur Sicherheit der Patienten bestehen wir jedoch auf gute Sprachkenntnisse sowie auf den eindeutigen Nachweis einer dem EU-Standard entsprechenden fachlichen Qualifikation. Die Absolvierung eines durch die Ärztekammer anzubietenden Kurses zum Aufbau des deutschen Gesundheitssystems sollte ebenfalls verpflichtend sein.
3.1.2 Mehr Medizinstudienplätze in Sachsen – Ärztemangel bzw. Landarztmangel bekämpfen
Wir werden die Ausbildung von Medizinern an sächsischen Hochschulen deutlich ausbauen. Die dafür erforderlichen Ressourcen können u. a. durch Einsparungen in Studiengängen erreicht werden, welche den Absolventen keine echte berufliche Perspektive bieten oder solchen, die keine unabhängige Wissenschaft vermitteln. Die AfD steht für eine Abkehr vom Numerus Clausus als Auswahlkriterium bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen; stattdessen streben wir ein Auswahlverfahren an, welches den beruflichen Anforderungen besser gerecht wird. Bei der Zulassung zum Medizinstudium muss die zuerst von uns im Jahr 2017 geforderte Landarztquoten-Regelung ausgeweitet werden. Das Förderprogramm der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der Krankenkassen für künftige Landärzte, welches die Ausbildung sächsischer Medizinstudenten an der Universität Pecs (Fünfkirchen) in Ungarn finanziert, werden wir weiter unterstützen und eine Erweiterung auf andere Facharztgruppen, bedarfsabhängig auch auf Zahnärzte und Pharmazeuten, anstreben. Die AfD unterstützt die Forderung, dass Eltern, die ihren Kindern ein Medizinstudium im Ausland finanzieren, steuerlich umfangreicher entlastet werden. Die AfD zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Famulaturen bzw. Praktika angehender Mediziner, insbesondere in medizinischen Einrichtungen jenseits der Metropolen, organisatorisch und finanziell deutlich zu verbessern.
3.1.3 Rettungsdienstzeiten garantieren
Die AfD will die gesetzlich vorgeschriebenen Rettungsdienstzeiten garantieren. Hierzu wollen wir eine Dezentralisierung und bessere personelle- und materielle Ausstattung der Rettungsstellen erreichen. Wir fördern die Zusammenarbeit von Rettungsdienst und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst, z. B. durch die interne Verknüpfung der NotfallRufnummern und eine präzisere Aufteilung der Kompetenzen. Die AfD strebt darüber hinaus eine enge Verzahnung der Rettungsdienste untereinander bzw. mit den vorhandenen Strukturen von Feuerwehr und Kommunen an. Damit können Ressourcen besser genutzt und der bürokratische Aufwand deutlich gesenkt werden. Die qualifizierte Einstufung von Patienten nach Dringlichkeit ist im Sinne einer effektiveren Auslastung von personellen Kapazitäten in der Notfallmedizin deutlich zu optimieren. Den Leitstellendisponenten und Notfallsanitätern und erfahrenen Rettungsassistenten im Einsatz sollten bei entsprechender rechtlicher Absicherung mehr fachliche Kompetenzen zugesprochen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass auf Bundesebene die hierzu nötigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Wir werden die Notfallaufnahmen in den Krankenhäusern bedarfsabhängig ausbauen und verhindern, dass sie weiterhin dem gestuften Notfallsystem geopfert werden.
3.1.4 Telemedizin ausbauen
Die Telemedizin ersetzt nicht pauschal den Arztbesuch, kann aber bereits jetzt, z. B. bei der ärztlichen Versorgung von Pflegeheimen oder auch im Bereitschaftsdienst, zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgung beitragen. Die AfD wird den landesweiten Ausbau der ITInfrastruktur als Basis für den erfolgreichen Einsatz der Telemedizin durch wirtschaftliche Anreize fördern. Die Kompatibilität der Software aller Leistungserbringer ist dabei ein wichtiger Aspekt. Arztpraxen bzw. Krankenhäuser, welche noch keine vollumfängliche IT-Ertüchtigung vorweisen können, werden mit hohen Strafzahlungen konfrontiert. Die AfD wird dieses Malus- System aussetzen, solange medizinische Einrichtungen keine ausreichende finanzielle
Unterstützung für die erforderliche Umstellung der IT-Infrastruktur aus Landesmitteln erhalten. Wichtige analoge Verwaltungsabläufe sollten zur Absicherung gegen Angriffe auf die ITInfrastruktur, aber auch aus Rücksicht auf ältere Menschen (z. B. Telefondienst versus InternetTerminvergabe), aufrechterhalten werden. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit in strukturschwachen Gebieten kann die Einrichtung von telemedizinischen Ambulanzen beitragen, welche z. B. an Apotheken angegliedert sind und den Patienten vor Ort mit geschultem nichtärztlichem Personal medizinisch-technische Unterstützung bei Video-Sprechstunden leisten. Die AfD setzt sich für den Aufbau entsprechender Modellvorhaben ein.
3.1.5 Internationale Ambulanzen ausbauen
Die Versorgung von Menschen mit mangelhaften Sprachkenntnissen strapaziert die angespannte Personalsituation im medizinischen Bereich zusätzlich. Die AfD wird bedarfsabhängig zunächst in den Großstädten Internationale Ambulanzen weiter ausbauen, auch um ärztliche Fehlbehandlungen aufgrund sprachlicher und kultureller Verständigungsprobleme zu vermeiden. In diesen Ambulanzen, deren Inanspruchnahme freiwillig ist, kann Fachpersonal mit entsprechenden Sprachkenntnissen zur Verbesserung der Versorgungssituation beitragen. Die Finanzierung der Internationalen Ambulanzen muss aus Steuermitteln erfolgen – und nicht aus Mitteln der Beitragszahler der Krankenkassen.
3.1.6 Keine Pubertätsblocker für Minderjährige
Die Behandlung von nicht einwilligungsfähigen Kindern mit Pubertätsblockern und vergleichbaren Medikamenten ist bis auf absolute Ausnahmefälle zu unterbinden. Geschlechtsangleichende chirurgische Eingriffe an Minderjährigen sind bis auf Ausnahmefälle zu untersagen. Der Frühsexualisierung in Kindereinrichtungen und Schulen treten wir entschieden entgegen.
3.2 Krankenhausversorgung und Rehabilitation
3.2.1 Sicherung der stationären medizinischen Versorgung
Der Marktanteil privater Krankenhausketten und Kurkliniken hat sich deutlich vergrößert, während der Anteil der öffentlichen und konfessionellen Einrichtungen zurückgegangen ist. Die AfD wird die Trägervielfalt der Krankenhäuser in Sachsen erhalten.
Wir fordern, dass neben der Leistungsstatistik auch Gewinne und Verluste der Träger mindestens einmal jährlich zu veröffentlichen sind. Verwaltungsausgaben, insbesondere an staatlichen bzw. kommunalen Häusern, müssen gedeckelt werden. Wir werden den Einfluss des Medizinischen Dienstes als Instrument der Krankenkassen für Kosteneinsparungen zurückzudrängen. Der Medizinische Dienst sollte in Zukunft vorrangig die Qualität der medizinischen Versorgung überwachen.
Die AfD wird den Erhalt einer flächendeckenden Basis- und Notfallversorgung bzw. eine gleichwertige Patientenversorgung in Stadt und Land sichern. Wir wollen hierzu die Erreichbarkeit der Basis- und Notfallversorgung als gesetzlich notwendiges Planungskriterium mit aufnehmen. Wir wollen eine bessere Strukturierung der medizinischen Kompetenzen stationärer
Einrichtungen in Sachsen erreichen: Bestimmte hochspezialisierte Behandlungen sollten Universitätskliniken bzw. Einrichtungen der Maximalversorgung vorbehalten bleiben, während andere Behandlungen nur in peripheren Häusern durchgeführt werden sollten.
3.2.2 DRG-Abrechnungssystem ablösen
Beim momentanen Abrechnungssystem in den Krankenhäusern (DRG-System) steht die Ökonomie anstelle des Menschen im Mittelpunkt. Die AfD Sachsen wird sich mit Nachdruck für die komplette Abschaffung des DRG-Systems einsetzen, da Fallpauschalen unter den heutigen Bedingungen eine bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung der Bevölkerung nicht sichern können.
3.2.3 Rehabilitationsmaßnahmen sichern
Rehabilitationsmaßnahmen können wegen personeller und infrastruktureller Engpässe oftmals nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Wir werden in Sachsen die Voraussetzungen für die Modernisierung der Reha-Einrichtungen bzw. für eine Verbesserung der Personalsituation schaffen.
3.2.4 Investitionsstau abbauen
Die AfD wird die Beseitigung des aufgelaufenen Investitionsstaus durch deutliche Erhöhung der Mittel und die Festschreibung einer gesetzlich garantierten Mindestinvestitionsquote von 6 Prozent durchsetzen.
3.3 Pflegenotstand in Sachsen bekämpfen
3.3.1 Ausgewogene Trägervielfalt auch in der Pflege
Bis 2035 werden in Sachsen etwa 10.000 vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte fehlen. Der Personalmangel an Pflegekräften ist vor allem im ländlichen Raum spürbar, perspektivisch wird er auch in den Großstädten Dresden und Leipzig eintreten. Die zunehmende Kommerzialisierung der Pflege kann insbesondere den Mangel an persönlicher Zuwendung verstärken. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert deutlich mehr Gemeinwohlorientierung. Die AfD wird auf eine ausgewogene Trägervielfalt öffentlicher, gemeinnütziger und privater Pflegeeinrichtungen achten. Wir werden dafür sorgen, dass die Gewinne bzw. Verluste der Träger ausgewiesen werden.
3.3.2 Pflege muss bezahlbar sein
Die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen haben in allen Pflegeeinrichtungen enorm zugenommen. Immer mehr Pflegebedürftigen bleibt der Gang zum Sozialamt nicht erspart, obwohl diese Menschen über Jahrzehnte auch für ein gutes Leben im Alter gearbeitet haben. Wir werden in Sachsen die Übernahme der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen
einführen und fordern analog zum GKV-System einen Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung. Damit könnte der Eigenanteil (d. h. pflegebedingter Aufwand, Investitionskosten, Ausbildungszuschläge bzw. Ausbildungsumlagen) der Pflegebedürftigen auf 400 Euro begrenzt werden.
3.3.3 Vorfahrt für die häusliche Pflege – Landespflegegeld einführen
Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen möchte so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden verbleiben. Mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden noch zu Hause gepflegt, viele davon ausschließlich von ihren Angehörigen. Die AfD wird die ambulante Pflege im gewohnten Umfeld stärken. Als Beitrag dazu werden wir nicht nur die Arbeit der ambulanten
Pflegedienste stärken, sondern – ähnlich wie in Bayern seit 2018 praktiziert – ab Pflegegrad 2 ein Landespflegegeld in Höhe von bis zu 400 Euro pro Monat einführen. Außerdem fordern wir die weitgehende Angleichung des Pflegegeldes in der häuslichen Pflege an die Pflegesachleistungen der ambulanten Pflegedienste. Eine wichtige Voraussetzung für die Angleichung der Leistungen ist der Aufbau effektiver Kontrollen zur Feststellung der Pflegesituation im häuslichen Bereich.
3.3.4 Pflegeberuf attraktiver machen – Planungssicherheit gewährleisten
Die Belastung der professionellen Pflegekräfte ist enorm. Wir werden in Sachsen einheitliche, verbindliche und kontrollierbare Vorgaben zur Personalbemessung bzw. zur Absenkung der Arbeitszeiten einführen und die bundesweite Angleichung der Entlohnung vorantreiben. Die AfD unterstützt Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Personalsituation wie z. B.
die Zahlung von „Rückkehrprämien“ an ausgebildete Pflegekräfte und die Einführung der 5-Tage-Woche im Pflegebereich. Des Weiteren werden wir Personal-Pool-Modelle und die Bereitstellung von Bereitstellung von „Springern“ durch die Landkreise fördern. Der Freistaat Sachsen sollte die gemeinsame Betreuung von Kindern unterstützen, deren Eltern in Pflegeeinrichtungen bzw. medizinischen Einrichtungen arbeiten. Bei entsprechenden Öffnungszeiten kann Eltern, welche in der Pflege bzw. im medizinischen Bereich arbeiten, die Rückkehr zur Vollzeitarbeit erleichtert werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für
Kindereinrichtungen sind entsprechend anzupassen. Die AfD setzt sich zudem für die Wiedereinführung eines verpflichtenden Dienstes an der Gesellschaft ein.
3.3.5 Qualitätskriterien zur Pflege überarbeiten
Wir werden dafür sorgen, dass die Qualitätskriterien zur Einhaltung der pflegerischen und sozialen Bedingungen in der stationären und ambulanten Pflege überarbeitet werden. Die Kontrollzeiträume für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen müssen verkürzt und durch mobile Pflege-Kontrollgruppen ergänzt werden. Zentrale Prüfergebnisse der
Heimaufsicht sind zu veröffentlichen. Wir werden die Ausbildung der Pflegekräfte verbessern. Insbesondere sollten im Ausbildungsprogramm die fachpraktischen Aspekte der Pflege wieder stärker in den Fokus gestellt werden, welche durch die generalistische Ausbildung verloren gegangen sind. Die Absolventen im Pflegeberuf müssen nach der Ausbildung in der Lage sein, in allen Einsatzbereichen vollumfänglich eingesetzt zu werden.
3.4 Gesundheitsprävention
3.4.1 Gesundheitserziehung und Breitensport
Vielen Kindern und Schulabgängern fehlt es an Fitness und motorischen Fähigkeiten. Wir werden für eine stärkere Etablierung der Gesundheitserziehung im Schulalltag sorgen, Schulsportangebote ausbauen und den Vereinssport im Bereich Breitensport stärken. Es muss eine ausreichende Mindestanzahl an hauptamtlichen qualifizierten Trainern eingestellt werden. Ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in den Sportvereinen wollen wir stärker als bisher finanziell unterstützen.
3.4.2 Suchtprävention verbessern
Wir setzen uns für ein Umdenken in der Drogen- und Suchtpolitik und ein Ende der Verharmlosung von Drogen ein. Über die Folgen des steigenden Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs muss wesentlich mehr aufgeklärt werden. Die AfD Sachsen wird die Suchtbehandlungs- und Beratungsstellen personell und finanziell stärken.
3.4.3 Gesundheitsfolgen von Technik erforschen
Die AfD wird die Forschung zu Auswirkungen moderner Technologien auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen stärker unterstützen. Dabei sind auch Neunentwicklungen der Mobilfunk-Technik bzw. neue Methoden der regenerativen Energiegewinnung und Energiespeicherung vorbehaltlos auf mögliche Umwelt- und Gesundheitsschädlichkeit zu untersuchen. Studienergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
3.5 Corona-Krise aufarbeiten
3.5.1 Untersuchungsausschuss zu den Maßnahmen der Staatsregierung im
Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Die AfD Sachsen beantragt einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie und deren gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung. Schwerpunkte werden dabei sein: Personelle und finanzielle Auswirkungen der Maßnahmen auf das sächsische Gesundheitswesen insgesamt sowie speziell der Impfpflicht für das medizinische Personal. Vor allem werden wir die Auswirkungen der „Corona-Maßnahmen“ auf die psychische bzw.
gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen kritisch hinterfragen. Die AfD wird für eine Unterstützung bzw. Entschädigung aller Menschen in Sachsen sorgen, die durch eine Corona-Impfung gesundheitliche Schäden erlitten haben.
3.5.2 Aufbau von Anti-Pandemie-Strukturen
Die AfD fordert den Aufbau einer leistungsfähigen Anti-Pandemie-Struktur mit Bereithaltung rasch mobilisierbarer Infektions-Ambulanzen bzw. Intensiv-Behandlungseinheiten, der Sicherung moderner Informationswege sowie einer obligaten und öffentlich einsehbaren wissenschaftlichen Aufarbeitung des Infektionsgeschehens bzw. damit assoziierter Probleme
(z. B. Impfkomplikationen).
3.6 Schluss mit der Ausplünderung der Sozialkassen
Für Bürgergeldempfänger, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind und keine eigenen Beiträge zahlen, gibt es einen Steuerzuschuss an die Krankenkassen von nur ca. 30 Prozent. Die Unterdeckung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger gleichen die sächsischen Beitragszahler aus. Die AfD setzt sich für eine vollständige Steuerfinanzierung der fehlenden Krankenkassenbeiträge von Bürgergeld-Empfängern durch den Bund ein.